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Wichtige Finanzinformationen aus den Joure Fixe mit Sport Austria

Entschädigung für Reise- und Fahrtkosten
Die Erhöhung für Reise- und Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) auf 0,5 EUR/km, und 0,15 EUR/km für Mitreisende, ist aktuell nur für hauptamtliche Mitarbeiter:innen gültig! 

Für ehrenamtliche Funktionäre gelten nach wie vor die Vergütungsätze gemäß der sog. "Vereinsrichtline"! Sport Austria ist mit dem Finanzamt in Kontakt, um abzuklären, ob auch heir eine Anapssung möglich ist.

Deadline für die Meldung  von PRAE 2024 
Die Meldefrist für ausgezahlte pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) im Jahr 2024 endet am 28. Februar 2025. Wir möchten alle Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass die Meldung sowohl elektronisch via ELDA in Form eines gesammelten Uploads, als auch weiterhin per L19-Formular in Papierform an das Finanzministerium durchführbar ist. 

Weitere Informationen und Instruktionen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.sportaustria.at/de/service-center/recht-und-finanzen/aufwandsentschaedigung-und-abrechnungsformulare

Finanzielle Unterstützung für hochwasserbetroffene Sportstätten
Das Land Niederösterreich unterstützt die Wiederherstellung von Sportstätten die durch das Hochwasserereignis im September 2024 beschädigt wurden. Die Antragsstellung ist bis 15. März 2025 möglich. Es werden Anträge vor, sowie bereits nach der Umsetzung akzeptiert. Fördergegenstand ist ausschließlich die Wiederherstellung. 

Weitere Informationen: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/SportAustria_FinanzielleUnterstuetzungHochwasserbetroffeneSportstaetten.pdf (Förderprogramm „Hochwasserhilfe Sport“ des Land Niederösterreich)

 

ELIASCH Wolfgang, WE / 28.01.2025
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